Der von Ihnen ausgewählte Flug hat keine Non-Stop-Verbindung bei der Rückreise. D.h., dass Sie auf Ihrem Rückflug auf einem weiteren Flughafen zwischenlanden und evtl. umsteigen müssen.
Bitte beachten Sie, dass in Griechenland eine Steuer für Übernachtungsmöglichkeiten eingeführt wird. Die Gebühr wird für Übernachtungen in allen touristischen Beherbergungsbetrieben (Hotels, Ferienhäuser, etc.) ab dem 01. Januar 2018 erhoben.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Landeskategorie des Hotels und ist vom Gast direkt im Hotel zu entrichten.
Preisbeispiele für Hotels:
- Fünf-Sterne-Hotels: 4,00 EUR pro Nacht und Zimmer
- Vier-Sterne-Hotels: 3,00 EUR pro Nacht und Zimmer
- Drei-Sterne-Hotels: 1,50 EUR pro Nacht und Zimmer
- Ein- bis Drei-Sterne-Hotels: 1,50 EUR pro Nacht und Zimmer
Für Fremdenzimmer, Appartements, Ferienwohnungen und Ferienhäuser ist der zu zahlende Steuerbetrag auf pauschal 0,50 Euro pro Person pro Nacht, bzw Einheit (Wohnung, Haus) festgelegt.
Bitte beachten Sie, daß die angegebenen Hoteleinrichtungen und
-aktivitäten in der Vor- und Nachsaison je nach Hotelauslastung nur
eingeschränkt zur Verfügung stehen können.